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unsere Ziele > Kostenfrage

Entwicklung der Kostenübernahme

Schon 1992 zeigte eine Untersuchung von Frau Prof. Weber, Siegen, den positiven Effekt der Konduktiven Förderung nach Petö, nachzulesen im Bundesforschungsbericht Nr. 224. Bereits damals war die offizielle Anerkennung der Petö-Methode empfohlen worden.

 

Trotzdem gab es weiterhin große Probleme mit der Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

 

Viele der aufgrund einer Behinderung auch finanziell geschwächten Menschen konnten sich die Konduktive Förderung nicht leisten.

 

Die urprüngliche Freiheit der Kassen, die Kosten im Einzelfall bei Vorliegen der Voraussetzungen zu übernehmen, wurde durch den Gesetzgeber per Korrektur des Heil- und Hilfsmittelkatalogs nahezu aufgehoben.

 

Nur die dort enumerativ aufgezählten Heil- und Hilfsmittel dürfen noch bezahlt werden. Die Konduktive Förderung zählt nicht dazu.

 

Dies obwohl die hohe Signifikanz der Konduktiven Förderung mittlerweile unumstritten ist.

Dies obwohl die im Heil- und Hilfsmittelkatalog aufgezählten und demzufolge bezahlten Methoden nach Bobath und Vojta nie wie die Petö-Methode wissenschaftlich untersucht wurden.

 

Die Kassen wurden 2002 rechtskräftig zur Kostentragung verurteilt, durften jedoch nicht zahlen, weil dies gegen das geltende Recht verstoßen hätte.

 

Zahlungen unterblieben.

 

Ein schreckliches Dilemma zu Lasten der Betroffenen.

 

Wir brauchten eine weitere wissenschaftlich anerkannte, fundiertere Untersuchung der Konduktiven Förderung, um die formalen Einstiegskriterien der Entscheidungsträger für eine positive Entscheidung zu erfüllen.

 

Diese Untersuchung erfolgte von 1997 bis 2002 in der Kinderklinik München. Sie war eines der größten Nachkriegsprojekte des VdAK in Deutschland. Die fünfjährige Untersuchung der Petö-Methode wurde unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. von Voß und Rainer Blank erfolgreich durchgeführt.

Die Ergebnisse der Studie sind im September 2002 als Buch herausgegeben worden.

 

Titel: Blank, R. und von Voss, H.: „Konduktive Förderung nach Petö - Evaluation einer alltags- und aufgabenorientierten Therapie bei Kindern mit Zerebralparesen im Kindergarten- und Vorschulalter".

 

Sie gibt der etablierten Medizin u. a. Impulse, den Patienten ganzheitlich zu begreifen. Seitdem steht die hohe Signifikanz der Konduktiven Förderung nicht mehr ernsthaft in Frage.

 

Die Frage, welcher der Kostenträger für die Kostenübernahme der Konduktiven Förderung zuständig war, und ob überhaupt gezahlt werden müsse blieb dennoch bis zur höchstrichterlichen Entscheidung 2009 umstritten.

 

Das Bundessozialgericht entschied 2009, dass die Kostenübernahme als soziale Rehabilitationsmaßnahme übernommen werden kann.

BSG Urteil vom 29.09.2009, Az.: B 8 SO 19/08 R - hier download als pdf  (240 Kb).

 

Viele Sozialämter halten sich daran.

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